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Römische Provinzialprägungen, Byzanz, Deutschland, Neuzeit (Argentinien - Ungarn)

DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN Jülich-Kleve-Berg

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Schätzpreis 20.000 €
Zuschlag 22.000 €

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Beschreibung

Johann Wilhelm II., 1679-1716. Goldmedaille o. J. (1708-1716) 61.71 g. Auf die Verdienste des Kurfürsten um die katholische Religion. Stempel von F. de Saint Urbain. IOH WIL.D G.C.P.R. - S.R.I.
ELEC.ET.ARCHIDAP Brustbild mit großer Perücke, römischem Harnisch und Mantel, nach rechts, am Schulterabschnitt S(aint) · V(rbain). Rv. INVICTO.RELIGIONIS.RESTITVTORI. Fides mit Kreuz in der erhobenen Rechten stützt sich mit dem in der Linken gehaltenen Buch auf einen Altar mit brennendem Weihrauchfass, neben ihr rechts ein Storch mit Schlange im Schnabel, im Hintergrund Bäume. 45.9 mm. Stemper 402. Von großer Seltenheit, vermutlich das einzige Exemplar in Gold im Handel. Vorzüglich-stempelglänzendes Prachtexemplar. Üblicher kleiner Stempelfehler im Avers.
Exemplar der Auktion Galerie für Numismatik, Düsseldorf, März 1983, Los 337. Exemplar der Auktion Hirsch, München, Juni 1958, Los. 165. Annelise Stemper schreibt dazu: "'Dieser Medaille mangelt zur Vollkommenheit nichts als die Jahreszahl, um den Endzweck näher bestimmen zu können', schreibt Exter; denn der Titel Archidapifer, mit dem Johann Wilhelm am 23. Juni 1708 belehnt wurde, läßt nicht zu, die Medaille mit dem Erlaß des Religionsedikts vom 29. Oktober 1698 in Verbindung zu bringen, das durch die Einführung des Simultaneums in der Pfalz die Katholiken in den Besitz protestantischer Kirchen und Kirchenvermögens brachte und bis zu dem am 2I. November I705 abgeschlossenen Religionsvergleich - die sog. Religionsdeclaration - in Kraft war. Mit diesem Vergleich nämlich, der allen drei Bekenntnissen völlige Religionsfreiheit und Aufhebung des Simultaneums zusicherte, war Papst Clemens XI. nicht einverstanden, auch nicht mit der 1707 erfolgten Besteuerung des Klerus und der Errichtung des geistlichen Ratskollegiums. Es drohte zwischen Johann Wilhelm und Rom zu einem Bruch zu kommen. Der Kurfürst war auch 1708 noch nicht bereit, die Religionsdeklaration aufzuheben, wie unablässig von seiten der Kurie gefordert wurde. Die Medaille kann also nicht Ferdinand de Saint Urbain, der von 1683-1703 als erster Münzgraveur in päpstlichen Diensten stand, im Namen des Papstes geschnitten haben. Sie muss vielmehr gegen Ende der Regierung Johann Wilhelms geprägt worden sein, nachdem sich inzwischen sehr wohl erwiesen hatte, dass die Deklaration der Ausbreitung des katholischen Glaubens in der Kurpfalz keine Grenzen gesetzt hatte." Der Storch mit der Schlange ist ein Symbol für die Sorge um das Gemeinwohl.